Terms and conditions
General Terms and Conditions
1. Allgemeines/Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der OfficeWerft AG und jeder natürlichen und juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften (nachfolgend Kunde), die Dienstleistungen der OfficeWerft AG bezieht. Das Beziehen der Dienstleistungen setzt die uneingeschränkte Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Die Bedingungen gelten für alle Angebote der OfficeWerft AG.
Die OfficeWerft AG hält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit teilweise oder vollständig zu ändern.
2. Angebot
Die OfficeWerft AG bietet ihren Kunden die Zurverfügungstellung von Büroarbeitsplätzen, die Benutzung der Sitzungszimmer und Parkplätze sowie weitere Dienstleistungen an.
3. Zustandekommen des Vertrages/ Geltungsbereich
Der Vertrag über die Nutzung von Büroarbeitsplätzen, Sitzungszimmern, Parkplätzen sowie weiteren Dienstleistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung der OfficeWerft AG zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die OfficeWerft AG verbindlich.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Kunden sind unwirksam. Die OfficeWerft AG behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen den Vertrag jederzeit zu kündigen. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Mietgegenstände sowie deren Nutzung zu anderen als der Durchführung von alltäglichen Büroarbeiten dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der OfficeWerft AG.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Reinigungskräfte und Mitarbeitenden der OfficeWerft AG jederzeit Zutritt zu allen Räumlichkeiten erhalten, um bei Bedarf Reinigungs- und Wartungsarbeiten vorzunehmen.
4. Preise/Zahlungen
Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. von aktuell 7,7% und sind in CHF aufgelistet. Änderungen vorbehalten.
Der Bezug der Dienstleistungen ist nur auf Vorauszahlung möglich. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
5. Extranutzer und Besucher
Im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit dürfen Kunden in der OfficeWerft Besucher empfangen. Die OfficeWerft AG behält sich jedoch das Recht vor, für diese Besucher oder Extranutzer eine zusätzliche Pauschale zu verlangen.
6. Videoüberwachung
Der Kunde hat davon Kenntnis, dass einzelne Bereiche der OfficeWerft zu Sicherheitszwecken mit Videokameras überwacht werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.
7. Mietgegenstände
Das Mobiliar und die zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände befinden sich im Eigentum der OfficeWerft AG. Die Räumlichkeiten, das darin vorhandene Mobiliar und die Ausrüstungsgegenstände werden dem Kunden in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand zur Verfügung gestellt. Beanstandungen müssen bei der Übergabe der Räumlichkeiten umgehend dem Sekretariat gemeldet werden. Die Räumlichkeiten und Ausrüstungsgegenstände sind am Ende im gleichen Zustand zu übergeben. Durch den Kunden verursachte Schäden am Mobiliar wie auch der Mietsache werden in Rechnung gestellt.
8. Verfügbarkeit
Sollte trotz einer bestätigten Reservation das gemietete Objekt nicht verfügbar sein, so informiert die OfficeWerft AG den Kunden rechtzeitig und erstattet den vollen Preis zurück oder sorgt für gleichwertigen Ersatz in einer vergleichbaren oder höheren Kategorie. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzangebot gehen zu Lasten der OfficeWerft AG. Lehnt der Kunde das Ersatzangebot ab, so gilt die Buchung als storniert und die OfficeWerft AG hat die vom Kunden bereits erbrachte Anzahlung umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
9. Büroarbeitsplatz
Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Büro. Die OfficeWerft AG ist berechtigt, auch kurzfristig die Büroarbeitsplätze zu ändern, sofern die Büroarbeitsplätze mindestens gleichwertig sind. Der Kunde ist beim Verlassen der Räumlichkeiten dafür verantwortlich, dass er diese ordnungsgemäss hinterlässt. Er hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Fenster geschlossen sind. Entsteht durch ein offengelassenes Fenster ein Wasser- oder Sturmschaden, werden die Kosten vollumfänglich dem Kunden belastet.
10. Sitzungszimmer
Die gebuchten Sitzungszimmer beinhalten einen Service pro Halbtag durch die Mitarbeitenden der OfficeWerft AG. Bedient werden im Normalfall die Anzahl Personen gemäss maximaler/gebuchter Sitzungszimmerbelegung.
11. Cafeteria
Das Angebot der OfficeWerft AG beinhaltet die Mitbenützung der Cafeteria inkl. der Kaffeemaschine, Früchte und Mineralwasser. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz für den Fall, dass eine oder mehrere Dienstleistungen nicht zur Verfügung stehen.
12. Nutzungsdauer
Vorbehältlich einer anderen Vereinbarung steht dem Kunden das Recht zu, die Büros und Sitzungszimmer ab 08.00 Uhr des vereinbarten Arbeitstages bis 12.00 Uhr bei einer halbtägigen Buchung zu nutzen. Bei einer ganztägigen Buchung können die Büros und Sitzungszimmer von 08.00 bis um 17.30 Uhr benutzt werden.
Die OfficeWerft AG behält sich im Falle des verspäteten Verlassens der Räumlichkeiten das Recht vor, die Gegenstände des Kunden aus den Räumlichkeiten zu entfernen und an einem geeigneten Ort kostenpflichtig aufzubewahren und/oder die Zeitüberschreitung zu verrechnen. Bei Überschreitung der angegebenen Zeit kann ein voller Tagesansatz verrechnet werden.
13. Nutzungszweck
Die Räumlichkeiten dürfen nur zum dafür vorgesehenen Zweck verwendet werden. Es ist nicht gestattet, in den Büros und Sitzungszimmern Kaffeemaschinen, Mikrowellen oder andere Geräte für die Zubereitung von Lebensmitteln zu installieren und zu bedienen. Die Umstellung von Möbeln sowie das Mitbringen von eigenem Mobiliar ist nur nach vorgängiger, schriftlicher Zustimmung der OfficeWerft AG gestattet. Das Anbringen von Bildern, Bildschirmen und Klebestreifen an den Wänden und Fenstern ist nicht gestattet. In den Räumlichkeiten der OfficeWerft AG besteht striktes Rauchverbot. Der Lärmpegel in der OfficeWerft AG soll auf einem für Büroräume üblichen Level gehalten werden. Tiere sind nicht erlaubt.
Die Büros dürfen weder für illegale, rassistische, sittenwidrige noch für rufschädigende Geschäfte genutzt werden. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
14. Bestimmungen Badge
Der ausgehändigte Badge ist persönlich und nicht übertragbar. Badges dürfen nicht beschriftet werden, weder mit der Firmenbezeichnung noch mit der Liegenschaftsadresse. Der Kunde haftet bei Verlust des Badges für Folgekosten, die aus dem Ersatz entstehen, jedoch mind. CHF 50.00 für den Ersatz. Verluste sind umgehend dem Sekretariat zu melden. Andernfalls haftet der Kunde auch für Folgeschäden.
Alle Gäste und Besucher müssen einen Badge oder einen Besucherausweis tragen (exkl. Kurzbesuche oder Gäste in Begleitung). Zusätzliche Badges werden mit einem Unkostenbeitrag von CHF 20.00 verrechnet. Mit dem Badge ist der Zutritt gemäss bezahlter Leistung zu den Räumlichkeiten der OfficeWerft AG gewährleistet. Der Badge muss beim Checkout retourniert werden. Nicht retournierte Badges werden mit einem Unkostenbeitrag in der Höhe von CHF 50.00 verrechnet.
15. Vorzeitige Kündigung bei erfolgtem Antritt
Bei einer Buchung für die Nutzung der Büros, Sitzungszimmer, Parkplätze oder Dienstleistungen über mehrere Tage wird eine vorzeitige Kündigung wie folgt gehandhabt:
- Mehr als 30 Tage im Voraus: 50% der Buchungskosten
- 7–30 Tage im Voraus: 75% der Buchungskosten
- Weniger als 7 Tage im Voraus: 100% der Buchungskosten
16. Stornierung vor Antritt/«No-Show»
Stornierungen werden wie folgt verrechnet:
- Mehr als 30 Tage im Voraus: 50% der Buchungskosten
- 7–30 Tage im Voraus: 75% der Buchungskosten
- Weniger als 7 Tage im Voraus: 100% der Buchungskosten
- Bei «No-Show» (Nicht-Antritt) werden 100% der Buchungskosten verrechnet.
17. Haftung
Die OfficeWerft AG stellt lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere auch für Stromausfälle, bei verhindertem Zutritt durch höhere Gewalt etc. Der Kunde haftet insbesondere für allfällige Schäden an den Räumlichkeiten sowie für Sachbeschädigungen und Diebstählen von Materialien und Mobiliar. Die Büros müssen beim Verlassen immer mit dem Badge geschlossen werden. Die erforderlichen Reparaturen und die Beschaffung von Ersatz für fehlende Materialien werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
18. Versicherung
Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrages, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Personen- und Sachschäden in den Räumlichkeiten der OfficeWerft AG abdeckt. Die Versicherung in Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Kunden ist nicht Sache der OfficeWerft AG.
19. WLAN
Private Untervernetzungen und eigens mitgebrachte WLAN Router sind nicht gestattet. Vertragsmässiger Missbrauch führt zu sofortiger Kündigung.
20. Zusatzleistungen
Wünscht der Kunde Leistungen, die nicht von der OfficeWerft AG erbracht werden, so handelt die OfficeWerft AG lediglich als Vermittlerin. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Kunden eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
21. Verwendung der Marke OfficeWerft AG
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Social Media) mit Hinweis auf Veranstaltungen der OfficeWerft AG – mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die OfficeWerft AG.
22. Geheimhaltung
Die OfficeWerft ist ein Business Center mit unterschiedlichsten Kundinnen und Kunden aus diversen Branchen. Offensichtlich vertrauensvolle Daten dürfen nicht geteilt oder an Dritte weitergegeben werden. Dabei ist nicht entscheidend, ob diese Informationen dem Kunden anvertraut wurden oder er sie durch Zufall oder durch ungetreue Handlung erfahren hat.
Vertrauliche Dokumente dürfen nicht im Altpapier entsorgt werden. Die OfficeWerft AG lehnt jegliche Haftung für falsch entsorgte vertrauliche Dokumente ab.
23. Bewilligungen
Es obliegt dem Kunden, für die geplanten Sitzungen oder Veranstaltungen die allenfalls notwendigen Bewilligungen einzuholen. Insbesondere auch für Arbeiten an offiziellen Feiertagen des Kantons Luzern und oder Wochenend- und Nachtarbeit. Das Sekretariat der OfficeWerft AG ist an offiziellen Feiertagen des Kantons Luzern nicht besetzt. Sämtliche Dienstleistungen an diesen Tagen werden mit einem Feiertagszuschlag verrechnet.
24. Datenschutz
Die OfficeWerft AG speichert auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen Kundendaten, um die Abwicklung von Reservationen zu ermöglichen und unternimmt wirtschaftlich und technisch zumutbare Vorkehrungen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern.
Die OfficeWerft AG erhebt ohne Zustimmung des Kunden nur die Daten, die allein zum Zwecke der Ausführung der Reservation notwendig sind. Mit Absendung der Reservation stimmt der Kunde der Verwendung und Aufbewahrung seiner personenbezogenen Daten zu.
25. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel der AGB’s ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die entsprechende Klausel wird durch eine Bestimmung ersetzt, die den Interessen und dem Willen beider Vertragsparteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
26. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Es gilt in jedem Falle schweizerisches Recht. Bei Regelungen, die in diesen AGB nicht enthalten sind, gelangt das Schweizerische Obligationenrecht (OR) zur Anwendung.
© OfficeWerft AG, Oktober 2024. Diese Version ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen der OfficeWerft AG. AG.